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BVerwG, 11.09.2003 - 4 BN 57.03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Subjektives Recht eines Vollerwerbslandwirts und Inhabers eines im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Betriebs auf Unterlassen der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets in unmittelbarer Nachbarschaft - Überschreitung der Schwelle der Abwägungsbeachtlichkeit ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.06.2003 - 26 N 02.3164
- BVerwG, 11.09.2003 - 4 BN 57.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus BVerwG, 11.09.2003 - 4 BN 57.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar geklärt, dass das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot Grundeigentümern jenseits der Grenzen eines Bebauungsplans Drittschutz hinsichtlich solcher privater Belange vermittelt, die für die planerische Abwägung erheblich sind (vgl. Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).Der beschließende Senat hat jedoch ferner bereits entschieden, dass nicht abwägungsbeachtlich insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche sind, für deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (Urteil vom 24. September 1998, a.a.O., S. 219 m.w.N.).